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Die Abtastung der Prostata durch den Enddarm hilft durch Erkennen tastbarer Verhärtungen bei der Entdeckung des Prostatakrebses.
Nach Untersuchungen an vielen tausend Patienten weiß man, dass trotz großer Erfahrung eines Untersuchers auf diese Weise nur etwa maximal 60 Prozent der Prostatakrebserkrankungen richtig erkannt werden können, da ein Teil der Prostatakrebserkrankungen nicht in dem Bereich der Prostata liegen, die dem tastenden Finger zugänglich ist, oder zum Untersuchungszeitpunkt noch zu klein sind, um als tastbare Verhärtung aufzufallen.
Aus diesem Grund wurden in den 1980er Jahren zusätzliche Untersuchungen entwickelt, die die Chance einen Prostatakrebs frühzeitig zu entdecken, wesentlich verbessert haben:
-Ultraschalluntersuchung der Prostata durch den Enddarm (transrektale Prostatasonographie, TPS, TRUS): hilft bei der Erkennung von verdächtigen Unregelmäßigkeiten im Prostatagewebe und ermöglicht bei Krebsverdacht eine gezielte Gewebeentnahme zur feingeweblichen Untersuchung. Außerdem kann bei Patienten mit Beschwerden beim Wasserlassen eine Größenvermessung der Prostata mit Ultraschall hilfreich sein.
-Bestimmung des Prostataspezifischen Antigens PSA im Blut: ein erhöhter PSA-Wert (Normalbereich 0-3.9 ng/ml, es gibt hier altersabhängige Unterschiede) gibt Hinweis auf eine Erkrankung des Prostatagewebes, er kann Ausdruck einer Entzündung des Prostatagewebes oder einer Prostatavergrößerung sein, kann aber auch Frühzeichen eines Prostatakrebses sein.
Durch die Kombination von Tastuntersuchung, transrektalem Ultraschall und PSA-Bestimmung kann die Treffsicherheit bei der frühzeitigen Erkennung des Prostatakrebses auf über 90 Prozent gesteigert werden.
Gesetzliche Krebsfrüherkennung in Deutschland:
Die bei uns in Deutschland per Richtlinie (aus dem Jahre 1976) vorgeschriebene, von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlte Krebsfrüherkennungs-Untersuchung bei Männern ab dem 45. Lebensjahr beinhaltet folgende
Maßnahmen:
1. Gespräch zur Erfassung der Vorgeschichte/Beschwerden:
2. Darmkrebsfrüherkennung: Schnelltest auf verborgenes Blut im Stuhl (ab 50J. jährlich -54J.)
ab 55Jahre: Coloskopie alle 10 Jahre,
oder Schnelltest alle 2 Jahre
3. Beratung des Untersuchten
Entgegen weit verbreiteter Annahme sind in der gesetzlichen Früherkennungsuntersuchung nicht enthalten: Ultraschalluntersuchung der Harnwege, Urinuntersuchung (Teststreifen a. Blut u.a., mikroskopische Untersuchung).
Da es die neuen, zusätzlichen Untersuchungsmethoden noch nicht gab, als die Richtlinie zur Krebsfrüherkennung entworfen wurde, und der wissenschaftliche Beweis, dass eine PSA-Bestimmung zur Prostatakrebs-Früherkennung das Leben verlängern kann, noch ausstand, als die geltende Richtlinie in Kraft trat, ist klar, dass die gesetzlich vorgeschriebene Krebsfrüherkennungsuntersuchung zur wirksamen frühzeitigen Entdeckung des Prostatakrebses aus urologischer Sicht nach dem heutigen Stand der medizinischen Wissenschaft nicht ausreichend ist.
Die Entscheidung über eine PSA-Bestimmung ist eine komplexe Materie, die sich schlecht auf einer Homepage erschöpfend diskutieren und darstellen lässt, sondern erst nach einem Gespräch mit dem Urologen unter Berücksichtigung Ihrer speziellen individuellen Risiko-, Gesundheits- und Lebenssituation von Ihnen getroffen werden kann.
Unserer Meinung nach ist in der Regel ab dem 40. Lebensjahr eine jährliche Untersuchung mit Abtastung der Prostata, Ultraschalluntersuchung der Prostata durch den Darm und PSA-Wert-Bestimmung sinnvoll, um ein sich entwickelndes Prostatakrebsleiden zum frühestmöglichen Zeitpunkt entdecken und ggf. behandeln zu können, denn nur im Frühstadium besteht die Chance einer dauerhaften Heilung.